vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mietzinserhöhung nach Unternehmensveräußerung - vom Vormieter hergestelltes Zwischengeschoß

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/216 Heft 10 v. 12.6.2003

( § 12a Abs 7 MRG ) Für die Ermittlung des angemessenen (erhöhten) Hauptmietzinses nach Mietrechtsübergang infolge Veräußerung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Unternehmensveräußerung maßgeblich. Wenn die Nutzfläche vor diesem Zeitpunkt durch den Einbau einer Zwischendecke im Auftrag und auf Kosten des Vormieters vergrößert wurde, muss der erhöhte Hauptmietzins daher auf Grundlage der vergrößerten Nutzfläche festgelegt werden. Allerdings sind die vom Vormieter getätigten Aufwendungen angemessen zu berücksichtigen, wenn sie über den maßgeblichen Zeitpunkt hinaus von objektivem Nutzen sind. Bei der angemessenen Berücksichtigung dieser Aufwendungen kommt dem Gericht ein weiter Ermessensspielraum zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!