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Judikaturübersicht: Amtshaftung für beliehene Personen

SCHADENERSATZZRInfo 2003/220 Heft 10 v. 12.6.2003

Organe iSd § 1 Abs 2 AHG sind auch private Personen, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden (Beleihung); der OGH lässt oft schon die unterstützende Mitwirkung bei der Hoheitsverwaltung genügen.

Als Organe durch Beleihung wurden gewertet:

Amtssachverständiger (iSd § 52 AVG): OGH 14.01.1987, 1 Ob 679/86 = EvBl 1987/117 = JBl 1987, 308.

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