( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Wenn als Bemessungsgrundlage des Unterhaltsbeitrags eines nicht im Haushalt des Kindes lebenden Geldunterhaltspflichtigen sein (steuerfreier) Arbeitslosengeldbezug herangezogen wurde, besteht kein Grund, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag - zur steuerlichen Entlastung des Unterhalts - teilweise auf den Unterhaltsbeitrag anzurechnen.
OGH 25.03.2003, 4 Ob 46/03y

