vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbesserung eines von einer Partei eingebrachten Rechtsmittels bei Anwaltspflicht

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/222 Heft 10 v. 12.6.2003

( § 85 ZPO ) Ein Rechtsmittelschriftsatz, der innerhalb der Rechtsmittelfrist trotz Anwaltspflicht von der Partei selbst eingebracht wird, ist zur Verbesserung zurückzustellen. Der zur Verbesserung eingebrachte, anwaltlich gefertigte Rechtsmittelschriftsatz muss nicht mit dem Schriftsatz der Partei, der den Verbesserungsauftrag ausgelöst hat, übereinstimmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!