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Kapitalverkehrsfreiheit und grundverkehrsbehördliche Genehmigungspflicht

SACHENRECHTZRInfo 2003/213 Heft 10 v. 12.6.2003

(Art 56 EG, § 8 Vbg GVG ) Die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 56 EG; früher Art 73b EGV) steht der Regelung des § 8 Vbg GVG entgegen, nach der für den Rechtserwerb an einem unbebauten Grundstück eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist.

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