Die Berechnung des Überstundenzuschlags für Bauarbeiter ist in § 4 KollV Bauindustrie/Baugewerbe und einem dazu abgeschlossenem Zusatz-KollV normiert. Die Regelung weicht allerdings von der des AZG ab, was die Berechnung des konkreten Anspruchs nicht immer erleichtert.
Deskriptoren: Günstigkeitsvergleich; Schichtarbeit; Überstundenzuschlag; unechte Nachtüberstunde.

