Ein Gebäude ist konsenswidrig breiter als bewilligt. Ist eine Aufstockung dieses Gebäudes bewilligungsfähig, wenn der konsenswidrige Teil entfernt wird?
Bedenken, warum in diesem Fall eine Baubewilligung für eine Aufstockung nicht möglich sein sollte, ergeben sich aus der Judikatur, dass ein Zu- oder Umbau oder eine bauliche Änderung voraussetzt, dass der Altbestand konsensgemäß ist.1

