Deskriptoren: Schadenersatz; Gewährleistung; Schadensminderungspflicht; Örtliche Bauaufsicht (ÖBA); ÖNORMen; Geltungsreihenfolge.
§ 833 ABGB, § 932 ABGB, § 933a ABGB, § 1295 ABGB, § 1304 ABGB
Für die Legitimation zur Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen kommt es darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage die entsprechenden Ansprüche erhoben werden. Vertragliche Ansprüche sind dabei grundsätzlich vom jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.
