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Aktivlegitimation und Schadensminderungspflicht bei Bauschäden

JudikaturZRB 2025, 63 Heft 2 v. 25.7.2025

Deskriptoren: Schadenersatz; Gewährleistung; Schadensminderungspflicht; Örtliche Bauaufsicht (ÖBA); ÖNORMen; Geltungsreihenfolge.

§ 833 ABGB, § 932 ABGB, § 933a ABGB, § 1295 ABGB, § 1304 ABGB

Für die Legitimation zur Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen kommt es darauf an, auf welcher vertraglichen Grundlage die entsprechenden Ansprüche erhoben werden. Vertragliche Ansprüche sind dabei grundsätzlich vom jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.

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