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Zur Haftung des Treuhänders nach BTVG

JudikaturZRB 2025, 52 Heft 2 v. 25.7.2025

Deskriptoren: Treuhänder; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Schutzzweck; grundbücherliche Sicherstellung.

§ 12 BTVG

Die Haftung bei Verletzung einer Vertragspflicht und/oder eines Schutzgesetzes wird durch den Rechtswidrigkeitszusammenhang, also den Schutzzweck der verletzten Norm begrenzt.

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