Deskriptoren: Treuhänder; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Schutzzweck; grundbücherliche Sicherstellung.
§ 12 BTVG
Die Haftung bei Verletzung einer Vertragspflicht und/oder eines Schutzgesetzes wird durch den Rechtswidrigkeitszusammenhang, also den Schutzzweck der verletzten Norm begrenzt.
