Deskriptoren: Irrtum; Kalkulation; Leistungsverzeichnis; Pauschalpreis; vorvertragliche Prüfpflicht.
§ 871 ABGB, § 872 ABGB
Ein Irrtum über die Kalkulation ist grundsätzlich ein unbeachtlicher Motivirrtum. Anderes gilt, wenn die Kalkulation als solche zum entscheidenden Gegenstand der Vertragsverhandlung oder Inhalt des Geschäfts gemacht wurde, was die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und das Einvernehmen darüber voraussetzt, dass das Geschäft zu diesen Bedingungen auf der Basis dieser Kalkulation abgeschlossen wurde.
