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„Entgangene Wohnfreude“ als nicht ersatzfähiger immaterieller Schaden

JudikaturZRB 2025, 47 Heft 2 v. 25.7.2025

Deskriptoren: Überschwenken; Schadenersatz; Bereicherung.

§ 417 ABGB, § 1041 ABGB, § 1295 ABGB

Nach der Rechtsprechung hat der Bereicherte dem Verkürzten gemäß § 1041 ABGB ein dem verschafften Nutzen angemessenes Entgelt zu entrichten.

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