Manchmal strahlt das Gewerberecht insofern auf das Zivilrecht aus, als die Lösung einer zivilrechtlichen Frage im Wesentlichen von der Lösung der gewerberechtlichen Vorfrage abhängt. Derartige Fälle sollen anhand einiger höchstgerichtlicher Entscheidungen – was gleichzeitig auch aufzeigt, dass es sich um höchst praxisrelevante Fragen handelt – systematisch dargestellt werden.1

