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Gewährleistung beim Bauen im Bauwich

JudikaturZRB 2023, 137 Heft 4 v. 31.12.2023

Deskriptoren: Gewährleistung; Rechtsmangel; Zurückbehaltungsrecht.

§ 932 ABGB, § 1052 ABGB

Ein Rechtsmangel des öffentlichen Rechts – wie der unstrittig hier vorliegende – ist unbehebbar, wenn feststeht, dass die fehlende Bewilligung nicht nachgetragen werden kann.

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