Deskriptoren: Fälligkeit; Leistungsverweigerungsrecht; Gewährleistung.
§ 933a ABGB, § 1052 ABGB, § 1168 ABGB, § 1170 ABGB
Dem Werkbesteller steht [...] bis zur vollständigen Verbesserung bestehender Mängel die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags zu.