vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung eines Laien, der Arbeiten durchführt, die Fachkenntnis bedürfen

JudikaturZRB 2023, 130 Heft 4 v. 31.12.2023

Deskriptoren: Schadenersatz; Sachverständiger; Gehilfe.

§ 1299 ABGB

Die Haftung als Sachverständiger nach § 1299 ABGB richtet sich nach einem objektiven Sorgfaltsmaßstab und macht daher grundsätzlich auch dann haftbar, wenn dem Sachverständigen gerade wegen seiner im konkreten Fall mangelnden Fähigkeiten kein subjektiver Vorwurf gemacht werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte