vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fehlende CE-Kennzeichnung und Gewährleistung

JudikaturZRB 2023, 95 Heft 3 v. 20.10.2023

Deskriptoren: Gewährleistung; Feststellungsbegehren; CE-Kennzeichen.

§ 932 ABGB, § 933 ABGB

Eine Leistung ist im gewährleistungsrechtlichen Sinn als mangelhaft anzusehen, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, also dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte