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Im Rahmen einer Gewerbeberechtigung für Ingenieurbüros auf dem Fachgebiet der Innenarchitektur dürfen im Zusammenhang mit einem Dachbodenausbau die im Inneren gelegenen Räume einschließlich die mit der Innenraumgestaltung in Zusammenhang stehenden Gaupen, Terrassen und Balkone geplant werden

JudikaturGerhard CechZRB 2023, 90 Heft 3 v. 20.10.2023

Deskriptoren: Befugnis Innenarchitekt; Befugnis Baumeister; Gaupe; Terrasse; Balkon.

§ 134 GewO

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