Deskriptoren: Schadenersatz; Gewährleistung; Vorteilsausgleich; „alt für neu.
§ 933a ABGB
Bei auf mangelhafte Erfüllung gestützten Ersatzansprüchen ist ein Vorteilsausgleich nur im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen, im Schadenersatzrecht aufgrund der dort gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hingegen vorzunehmen.