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Bestellung mit einer vom Angebot abweichenden Garantieklausel

JudikaturZRB 2023, 62 Heft 2 v. 12.7.2023

Deskriptoren: Werkvertrag; Gewährleistung; Schadenersatz; Garantie; Vertragsabschluss; AGB; Dissens; Nebenbestimmungen.

§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB

Für das Zustandekommen eines Vertrags bedarf es einer Annahme, die sich mit dem Angebot vollkommen deckt. Weicht die Annahmeerklärung – wie hier die Bestellung der Klägerin in Bezug auf die Garantieerklärung – vom Angebot ab, differenziert die Rechtsprechung zwischen den Hauptpunkten und Nebenpunkten von Vertragserklärungen. Bei einer Abweichung von Hauptpunkten des Anbots entsteht kein Vertrag. Bei Nebenpunkten kommt es darauf an, ob angenommen werden kann, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung hierüber geschlossen worden wäre, was dann der Fall sein wird, wenn die Nebenpunkte durch Gesetz oder Verkehrssitte ergänzt werden können.

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