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Patronatserklärung ist kein ausreichendes Sicherstellungsmittel gemäß § 1170b ABGB

JudikaturZRB 2023, 58 Heft 2 v. 12.7.2023

Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Sicherstellung.

§ 1170b ABGB

Die Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts.

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