vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Durch COVID-19 verursachte Mehrkosten

JudikaturHermann WenuschZRB 2023, 23 Heft 1 v. 12.4.2023

Deskriptoren: Erschwernis; Mehrkosten; COVID-19; ÖNORM B 2110.

§ 1168 ABGB, § 273 ZPO

Bei § 1168 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine dispositive Norm, der die speziellere (vertragliche) Regelung in der vereinbarten ÖNORM B 2110 vorgeht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte