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Bankgarantie als Sicherstellung bei Bauverträgen Nr 2: Umwandlung der Bankgarantie in Bargeld – wird eine als Sicherheit gemäß § 1170b ABGB gegebene Bankgarantie zu Unrecht vom Werkunternehmer in Anspruch genommen, so bleibt das Realisat weiterhin als Sicherheit bestehen

JudikaturHermann WenuschZRB 2021, 29 Heft 1 v. 15.3.2021

Deskriptoren: Sicherheit; Bankgarantie; Unsicherheitseinrede; Missbrauch.

§ 1170b ABGB

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