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Gewährleistungsansprüche von Wohnungseigentümern

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2020, 94 Heft 3 v. 15.9.2020

Deskriptoren: Wohnungseigentum; Werkvertrag; Eigentümergemeinschaft; Rechtsfähigkeit; Schadenersatz; Abtretung.

§ 18 Abs 2 WEG 2002, § 1293 ABGB

Ansprüche des Bauträgers gegen den Werkunternehmer sind von der „Abtretungslösung“ in § 18 Abs 2 WEG 2002 nicht erfasst, da es sich dabei nicht um „die Liegenschaft betreffende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche“ eines „Wohnungseigentümers“ im Sinn des § 18 Abs 2 WEG 2002 handelt.

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