Deskriptoren: Wohnungseigentum; Werkvertrag; Eigentümergemeinschaft; Rechtsfähigkeit; Schadenersatz; Abtretung.
§ 18 Abs 2 WEG 2002, § 1293 ABGB
Ansprüche des Bauträgers gegen den Werkunternehmer sind von der „Abtretungslösung“ in § 18 Abs 2 WEG 2002 nicht erfasst, da es sich dabei nicht um „die Liegenschaft betreffende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche“ eines „Wohnungseigentümers“ im Sinn des § 18 Abs 2 WEG 2002 handelt.