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Zur Wegehalterhaftung: Wann ist ein Weg ein Weg?

JudikaturHermann WenuschZRB 2020, 99 Heft 3 v. 15.9.2020

Deskriptoren: Schadenersatz; Wegehalter.

§ 1319a ABGB

Bei einer auf einem Privatgrund gelegenen Fläche – etwa in Innenhöfen – ist im Allgemeinen, wenn sich aus den besonderen Umständen nicht das Gegenteil ergibt, davon auszugehen, dass kein Weg iSd § 1319a ABGB vorliegt.

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