1. Einleitung
Die Praxis von Bauwerkverträgen kennt Fälle, in denen der Werkunternehmer zu einem sehr frühen Zeitpunkt nach Vertragsabschluss den Vertrag nicht erfüllt bzw nicht erfüllen kann. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Beispielsweise liegt es daran, dass der Werkunternehmer nicht in der Lage ist, eine vereinbarte Erfüllungsgarantie (Kaution) zu legen; oder er scheitert mangels ausreichender Ressourcen daran, die Ausführungsleistungen im engeren Sinne (also nicht Leistungen der Arbeitsvorbereitung etc, sondern die Herstellung des Werks selbst) überhaupt zu beginnen.