In der Abhandlung im letzten Heft Wenusch, Häufige Irrtümer bei der Beurteilung von Mehrkostenforderungen in der Baubranche, ZRB 2017, 143 ist im letzten Satz auf Seite 147 ein Fehler unterlaufen. Der Satz muss – wie sich auch aus der Fußnote ergibt – richtig lauten: „Dabei ist zu berücksichtigen, dass der ‚neutrale Bereich‘ (das ist jener, der keiner Partei ‚zuzurechnen‘ ist) nicht zur Sphäre des Bestellers, sondern zu jener des Unternehmers zählt“.