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Einstufung eines Fassaders ohne Lehrabschlussprüfung

JudikaturChristoph WiesingerZRB 2017, 111 Heft 3 v. 1.9.2017

Deskriptoren: Angelernter Arbeiter; Fassader.

§ 5 KollV Bauindustrie/Baugewerbe

Auch der im vorliegenden Fall zu beurteilende KollV Bauindustrie/Baugewerbe sieht als Grundregel (§ 5) vor, dass sich die Entlohnung nach der Tätigkeit richtet, für die der Arbeitnehmer aufgenommen wurde, unabhängig von seiner Qualifikation.

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