Deskriptoren: Geltungsbereich des BUAG; Eisenbieger; Fertigteil.
§ 2 BUAG
Unter Baueisenbieger- und -verlegerbetriebe werden jene Betriebe verstanden, die sich mit dem Vorbiegen bzw der Montage der für Bauten notwendigen Baueisen befassen.Deskriptoren: Geltungsbereich des BUAG; Eisenbieger; Fertigteil.
§ 2 BUAG
Unter Baueisenbieger- und -verlegerbetriebe werden jene Betriebe verstanden, die sich mit dem Vorbiegen bzw der Montage der für Bauten notwendigen Baueisen befassen.