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Anwendung des BUAG auf in einer Halle tätige Eisenbieger

JudikaturChristoph WiesingerZRB 2017, 110 Heft 3 v. 1.9.2017

Deskriptoren: Geltungsbereich des BUAG; Eisenbieger; Fertigteil.

§ 2 BUAG

Unter Baueisenbieger- und -verlegerbetriebe werden jene Betriebe verstanden, die sich mit dem Vorbiegen bzw der Montage der für Bauten notwendigen Baueisen befassen.

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