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Der Entwurf zum BVergG 2017: Ein Überblick

AufsätzeMatthias Öhler , Dagmar MalinZRB 2017, 43 Heft 2 v. 1.6.2017

Das Bundesvergabegesetz 2017, mit welchem die RL 2014/24/EU für den klassischen Bereich und die RL 2014/25/EU für den Sektorenbereich umgesetzt werden sollen, liegt zur zeit als Entwurf in Form einer Regierungsvorlage11Art 1 des Entwurfes zum Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2017), ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2017 – BVergGKonz 2017) und ein Bundesgesetz über die Regelung des Rechtsschutzes für Vergaben des Bundes im Öffentlichen Personenverkehr (Bundesvergaberechtsschutzgesetz Öffentlicher Personenverkehr – BVRG-ÖPV) erlassen werden und das Bundesvergabegesetz 2017 sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden (Vergaberechtsreformgesetz 2017), idF 08.02.2017 RV 1658 BlgNr 25. GP , abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01658/fname_640090.pdf vor. Zeit also, die zahlreichen Änderungen, welche der Entwurf vorsieht, zu beleuchten. Hier findet sich ein Überblick über den materiellen Teil des aktuellen Entwurfs zum BVergG 2017, wobei der Schwerpunkt auf den Änderungen im Anwendungsbereich und der Zulässigkeit von Verfahren liegt.

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