Das Bundesvergabegesetz 2017, mit welchem die RL 2014/24/EU für den klassischen Bereich und die RL 2014/25/EU für den Sektorenbereich umgesetzt werden sollen, liegt zur zeit als Entwurf in Form einer Regierungsvorlage1 vor. Zeit also, die zahlreichen Änderungen, welche der Entwurf vorsieht, zu beleuchten. Hier findet sich ein Überblick über den materiellen Teil des aktuellen Entwurfs zum BVergG 2017, wobei der Schwerpunkt auf den Änderungen im Anwendungsbereich und der Zulässigkeit von Verfahren liegt.