Der Beitrag untersucht die Verjährung des Anspruches auf Ersatz von Mangelschäden nach § 933a ABGB und tritt für eine Verkürzung der derzeit geltenden absoluten (objektiven) Verjährungsfrist von 30 Jahren auf zehn Jahre ein.
Deskriptoren: Verjährung; Schadenersatz statt Gewährleistung; Mangelschadenersatz; Werkvertrag; GewRÄG.