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Sind die schadenersatzrechtlichen Regelungen in Österreich tatsächlich präventiv?

EditorialHermann WenuschZRB 2017, 41 Heft 2 v. 1.6.2017

Als eine Funktion des Schadenersatzes wird immer die Prävention genannt: Durch den drohenden Ersatz sollen potentielle Schädiger von Schädigungen abgehalten werden.

Tatsächlich ist dies nach der österreichischen Rechtslage eine Illusion. Das beginnt damit, dass ideelle Schäden grundsätzlich nicht ersetzt werden müssen. Das diesbezügliche Argument, dass sich der Wert ideeller Schäden kaum bewerten lässt, ist zwar richtig, doch ändert es nichts daran, dass der Geschädigte ohne jeden Ersatz auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dass es über das Schmerzengeld sehr wohl auch Ersatz für ideelle Schäden geben kann, sei hier nur am Rande erwähnt: Auch wenn die Berechnung des Schmerzengeldes völlig abstrakt erfolgt, so ist die Position des Geschädigten sicher besser als wenn er gar nichts erhalten würde.

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