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Sicherstellung bei Bauverträgen: Kein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers bei mangelhafter Teilleistung

JudikaturHermann WenuschZRB 2016, 173 Heft 4 v. 1.12.2016

Deskriptoren: Sicherstellung bei Bauverträgen; Aufhebung eines Werkvertrages durch den Werkunternehmer.

§ 1168 ABGB, § 1170b ABGB

Die Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts.

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