Der vorliegende Beitrag fasst die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht sowie deren (voraussichtliche) Auswirkungen auf die Praxis zusammen. Die wesentlichste aktuelle Entwicklung im österreichischen Vergaberecht ist das Inkrafttreten der Novelle zum Bundesvergabegesetz mit 1.3.2016 (in der Folge „Vergaberechtsnovelle 2015“).2 Weiters behandelt dieser Beitrag die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, welche mit 18.4.2016 in Kraft getreten ist.