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Das Ende des Rechts, den Werklohn zurückzuhalten

JudikaturZRB 2016, 74 Heft 2 v. 1.6.2016

Deskriptoren: Zurückbehaltung des Entgelts; Leistungsverweigerungsrecht; Vereitlung der Mängelbehebung.

§ 932 ABGB, § 1052 ABGB, § 1167 ABGB

Solange ein Verbesserungsanspruch besteht, wird die Fälligkeit des Werklohns hinausgeschoben.

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