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Haftungsfragen im Zusammenhang mit Sozialbetrug – das neue Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz11Der vorliegende Beitrag stellt eine erweiterte Fassung eines Vortrags dar, den der Verfasser am 15.4.2016 im Rahmen des 2. Österreichischen Baurechtsforums an der Donau-Universität Krems gehalten hat.

AufsätzeChristoph WiesingerZRB 2016, 51 Heft 2 v. 1.6.2016

Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) hat nicht nur eine Legaldefinition des Sozialbetrugsbegriffs gebracht, sondern auch die Möglichkeit, bei einen Rechtsträger formal die Scheinunternehmereigenschaft festzustellen. An diese Feststellung sind Rechtsfolgen – va eine Haftung – gebunden. Trotzdem bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Sozialbetrug unsystematisch, sodass neben dem SBBG auch weitere Gesetze zu beachten sind. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber noch im Jahr 2016 die Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping in einem eigenen Gesetz (LSD-BG) neu zu verankern; ein Ausblick auf die in der RV zum LSD-BG enthaltenen Haftungsbestimmungen soll die Darstellung abrunden.

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