Das BUAG regelt den Urlaubsanspruch und den Anspruch auf die Abfertigung alt für Bauarbeiter abweichend von den übrigen Branchen. Während es zum materiellen Urlaubs- und Abfertigungsrecht des BUAG kaum gerichtliche Entscheidungen gibt, sorgt der Anwendungsbereich des BUAG auch in der Praxis immer wieder für Diskussionen.