Die Geltungsreihenfolge der Vertragsbestandteile (an dieser Stelle übrigens schon einmal besprochen: ZRB 2015, 1) sorgt in der Baubranche immer wieder für heiße Diskussionen – ernst genommen wird sie aber häufig trotzdem nicht.
Pkt. 5.1.3 („Reihenfolge der Vertragsbestandteile“) der ÖNORM B 2110 lautet etwa so: