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Nochmals: Die Geltungsreihenfolge der Vertragsbestandteile

EditorialHermann WenuschZRB 2016, 1 Heft 1 v. 1.3.2016

Die Geltungsreihenfolge der Vertragsbestandteile (an dieser Stelle übrigens schon einmal besprochen: ZRB 2015, 1) sorgt in der Baubranche immer wieder für heiße Diskussionen – ernst genommen wird sie aber häufig trotzdem nicht.

Pkt. 5.1.3 („Reihenfolge der Vertragsbestandteile“) der ÖNORM B 2110 lautet etwa so:

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