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Wenn der Bauzeitplan „über den Haufen geworfen“ wird

PraktischesWissenwertes und AktuellesHermann WenuschZRB 2012, XVII Heft 3 v. 1.10.2012

Es gibt wohl kaum eine Baustelle, bei der alles so verläuft, wie es sich die Beteiligten vorab vorgestellt haben. Dieser Umstand ist wohl ein Grund dafür, dass für Bauwerke Pauschalpreisverträge eher die Ausnahme bilden: Es gibt eben eine gewisse Unsicherheit zumindest über das Ausmaß dessen, was der Bauunternehmer leisten wird müssen. Und sehr häufig stellt sich dann die Frage, ob später tatsächlich eintretende Änderungen dazu führen, dass eigentlich ein gänzlich anderes Werk und damit ein anderer Vertrag vorliegt. Und wenn von einem neuen Vertrag ausgegangen werden muss, dann stellt sich die Frage, ob die ursprünglichen Nebenabreden - hier: die Pönalabrede - noch Geltung haben.

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