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Schadenersatz

PraktischesBau(rechts)lexikonHermann WenuschZRB 2012, XXVI Heft 3 v. 1.10.2012

Schadenersatz ist - wie schon der Name erahnen lässt - der Ausgleich eines erlittenen Schadens durch den Schädiger. Das Schadenersatzrecht ist ein exakt definiertes juristisches Gebiet, das von anderen juristischen Gebieten (insbesondere dem Gewährleistungsrecht) strikt unterschieden werden muss.

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