I. Wann ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „misslungen“? Doch wohl dann, wenn sie gegen die Mindestanforderungen juristischer Methodik verstößt. Zur Spitzengruppe der Entscheidungen, die in diesem Sinne misslungen sind, gehört mE der Beschluss des 2. Senats vom 22.05.1975, der oft und gern „Berufsverbote-Urteil“ genannt wird.1 Der 2. Senat hatte einen Vorlagebeschluss des VG Schleswig dahin entschieden, dass die beamtenrechtliche Vorschrift, wonach in das Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, „wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der Sache ging es um die Frage, ob die Ernennung eines Bewerbers zum Gerichtsreferendar und dessen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst abgelehnt werden darf, wenn der Bewerber die genannte Gewähr nicht bietet.