Aus 70 Jahren Bundesverfassungsgerichtsjudikatur die beste und die schlechteste Entscheidung herauszusuchen, ist nicht objektiv möglich. Der Autor ist nach seiner subjektiven Einschätzung gefragt. Und wenn es schon subjektiv sein muss, dann schadet auch ein wenig persönliche Involviertheit nicht. Ich habe als gelungenste Entscheidung eine ausgewählt, an deren Zustandekommen ich als Prozessvertreter beteiligt war, und als misslungenste eine, die sich auf andere von mir geführte Prozesse maßgeblich ausgewirkt hat: das Lissabon-Urteil vom 30.06.20091 und den Honeywell-Beschluss vom 06.07.2010,2 mit dem der Zweite Senat aus meiner Sicht umstürzt, was er im Lissabon-Urteil sorgsam aufgebaut hat.