Zusammenfassung Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass der Grundrechtseingriff seine Funktion als grundrechtsdogmatische Argumentationsfigur hauptsächlich in der abwehrrechtlichen Dimension der Grundrechte erfüllt. Im Lichte der Anerkennung und Ausprägung grundrechtlicher Gewährleistungspflichten und der (wieder) erwachten Diskussion um soziale Grundrechte wird die Leistungsfähigkeit einer eingriffszentrierten Grundrechtsdogmatik allerdings zunehmend hinterfragt. In den dazu geführten Diskussionen, wie überhaupt in den Darstellungen der allgemeinen Grundrechtsdogmatik,