Zusammenfassung Die inhaltliche Dimension sozialer Grundrechte wird im Lichte der unscharfen Begriffsbildung, die zuweilen von unklaren Prämissen ausgeht, in systematischer Betrachtung vor allem in der Gestalt prinzipiell abwehrrechtlicher Grundrechtspositionen deutlich. Dies zeigt im Besonderen die Perspektive der Eingriffsdogmatik, die am traditionellen Grundrechtsverständnis orientiert ist. Entscheidend erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Denken in einem sozialen Grundrechtsverständnis, das im Verbund einer Interessenabwägung, wie sie vor allem mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, aber auch die Eigentumsgarantie vorgenommen wird, eine soziale grundrechtliche Komponente implementieren kann. Damit ist das für diese Grundrechte maßgebliche Eingriffsdenken auch im Rahmen der sozialen Grundrechtsdimension maßgeblich. Die Schaffung expliziter sozialer Grundrechte bleibt nichtsdestotrotz ein wichtiges rechtspolitisches Desiderat.