IO: § 6 Abs 3, § 8a
GmbHG: § 15a
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH erfolgt im Außerstreitverfahren vor dem FirmenbuchG, die Gesellschaft hat Parteistellung (6 Ob 53/06x).
IO: § 6 Abs 3, § 8a
GmbHG: § 15a
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH erfolgt im Außerstreitverfahren vor dem FirmenbuchG, die Gesellschaft hat Parteistellung (6 Ob 53/06x).
