Am 19. 11. 2025 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts erzielt (s dazu die Presseaussendung https://www.consilium.europa.eu/et/press/press-releases/2025/11/19/insolvency-proceedings-council-and-european-parliament-agree-on-common-eu-rules/ ). Damit werden in der EU für einige Bereiche des Insolvenzrechts einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen (s dazu Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts - die Richtlinie im Endspurt, ZIK 2025/201, 168). Die Mitgliedstaaten sollen zwei Jahre und neun Monate Zeit haben, um die RL in nationales Recht umzusetzen.

