War im Regierungsprogramm von der Prüfung einer Reform des Insolvenzrechts im Hinblick auf die Erweiterung der Anfechtungstatbestände die Rede (s 140), wurden kürzlich Regierungsvorlagen eingebracht, die einen weitestgehenden Ausschluss der Insolvenzanfechtung betreffend bestimmte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorsehen: s BetrugsbekämpfungsG 2025 Teil Steuern, 310 BlgNR 28. GP mit § 211a BAO, und BetrugsbekämpfungsG 2025 Teil Sozialabgaben, 311 BlgNR 28. GP mit § 65 Abs 3 ASVG.

