In ZIK 2024/146, 161, wurde berichtet, dass die Europäische Kommission beschlossen hatte, iZm der Umsetzung der RIRL (RL [EU] 2019/1023) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Nach Ansicht der Kommission seien Bestimmungen der RIRL betreffend den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren nicht in das nationale Recht umgesetzt bzw die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt worden. Die Kommission forderte Österreich zu einer Stellungnahme auf. Diese fiel offenbar zufriedenstellend aus, denn die Kommission hat das Verfahren gegen Österreich eingestellt.

