vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Mitwirkungspflicht des Verpflichteten im (Forderungs-)Exekutionsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/226ZIK 2025, 203 Heft 5 v. 31.10.2025

EO: §§ 27a, 306

Der Verpflichtete hat dem Vollstreckungsorgan und dem Verwalter alle zur Durchführung des Exekutionsverfahrens nötigen Unterlagen zu übergeben und alle erforderlichen Aufklärungen zu erteilen. Kommt er dem nicht (ausreichend) nach, kann das ExekutionsG Zwangsmittel einsetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte