IO: §§ 28, 42
ABGB: § 1431
Bei der Anfechtung einer Zahlung wegen Benachteiligungsabsicht spielt es keine Rolle, ob die Zahlung im Rahmen eines Zug-um-Zug-Geschäfts erbracht wurde, weil dieses von der Absichtsanfechtung nicht ausgenommen ist (RIS-Justiz RS0114579).

