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Zur Haftung des den Jahresabschluss erstellenden Steuerberaters

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2025/224ZIK 2025, 201 Heft 5 v. 31.10.2025

ABGB: §§ 1299, 1300

UGB: § 275 Abs 5

Grds besteht keine Haftung des den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erstellenden Steuerberaters für fahrlässig verursachte Vermögensschäden Dritter, zumal wenn er nicht damit rechnen musste, dass die Bilanz Grundlage für die Vermögensdisposition Dritter sein wird (RIS-Justiz RS0120309; vgl RS0022693; RS0022654). Dagegen ist der Vertrag zwischen einem Abschlussprüfer und der geprüften

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